Personalakte
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Personnel Record, Personnel File; über jeden Arbeitnehmer in der Personalverwaltung innerhalb einer Datenbank (Personalinformationssystem) geführte Sammlung von Informationen und Urkunden. Zur Personalakte gehören Bewerbungsschreiben, Personalbogen, Lichtbild, Anstellungsvertrag (Arbeitsvertrag), Zeugnisse vorheriger Arbeitgeber oder erteilte Zwischenzeugnisse, Beurteilungsbögen, Belege über Gehaltsveränderungen, Sozialversicherungsunterlagen, Abmahnungen, Verwarnungen, Urlaubs- und Fehlzeitenkartei.
Nach § 83 BetrVG hat jeder Arbeitnehmer das Recht, in die über ihn geführten Personalakte Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anreizsystem
Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag
Chartered Financial Analyst (CFA)
Gewerkschaften
Mitbestimmungsgesetz 1976
Patensystem
Personalarbeit
Personalbeurteilung
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Personalmarketing
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Phantom Shares
Service Center Personal
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