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Personalfreisetzung
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Im engeren Sinn Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die außer durch Kündigung durch verschiedene Arten erfolgen kann, z.B. durch Aufhebungs-Vertrag, Altersruhestand, Fristablauf bei befristeten Arbeitsverträgen.
Im weiteren Sinn Verminderung eines im Rahmen der Personalbedarfsermittlung festgestellten Personalüberhangs (in quantitativer, qualitativer, zeitlicher und örtlicher Hinsicht). Einem rein zeitlichen Überhang kann z.B. durch Überstundenabbau oder Zwangsurlaub begegnet werden, ohne das Arbeitsverhältnis zu beenden. Bei diesem Begriffsverständnis umfasst Personalfreisetzung nicht nur eine Verringerung der Zahl der Arbeitnehmer (z.B. durch Kündigungen).
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