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Pooling

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Cash Pooling, zentrale Kassenhaltung; 1. Begriff: Begrifflichkeit aus dem Liquiditätsmanagement, die einen konzerninternen Liquiditätsausgleich durch ein zentrales Finanzmanagement beschreibt. Neben Netting und Matching dient auch ein Pooling der Verbesserung von Anlage- und Finanzierungsmöglichkeiten innerhalb einer Konzernstruktur. Im Rahmen eines solchen Systems wird das eigentliche Liquiditäts- und Währungsmanagement von der jeweiligen Einheit (Abteilung, Division) in einem nationalen oder internationalen Konzern selbst vorgenommen. Evtl. vorhandene positive bzw. negative Netto-Cash-Positionen werden jedoch durch eine zentrale Einheit ausgeglichen. Dabei ist zwischen dem echten (effektiven) und unechten (fiktiven) Pooling zu unterscheiden, wobei bei Letzterem nur eine fiktive Verrechnung der valutarischen Salden zur Zinsoptimierung erfolgt.

    2. Merkmale: Mit freien liquiden Mitteln einer Einheit können somit andere Einheiten finanziert oder Anlagen am Kapitalmarkt vorgenommen werden. Die zentrale Einheit fungiert dabei als Kapitalsammelstelle. In Konzernen, die ein Poolingsystem implementiert haben, erfolgt eine Abwicklung i.d.R. über die Hauptbankverbindung (Concentration Account). Zum einen können so die economies of scale von im Volumen größeren Kapitalmarkttransaktionen genutzt werden. Zum anderen besteht bei direkter Finanzierung anderer Einheiten die Möglichkeit, Informationskosten (Vermittlungskosten) einzusparen.

    3. Probleme: Mit dem Matching vergleichbar besteht auch beim Pooling die Schwierigkeit häufig in der Festlegung der internen Verrechnungspreise (Transferpreise): Werden die jeweiligen Einheiten eines Konzerns angewiesen, ihre Liquiditätssalden an die Zentrale zu transferieren, müssen die darauf berechneten Zinssätze marktgerecht und nachvollziehbar sein. Zudem dürften sich zukünftig auch die Anforderungen an Cash-Pooling-Systeme durch verschiedene regulatorische Maßnahmen erhöhen. Einerseits führt das für Bankunternehmen in Basel III festgelegte und 2019 in Kraft tretende Verbot der Verrechnung der Werte von Kunden gewährten Krediten gegen die Einlagen dieser Kunden bei der Veröffentlichung quantitativer Daten zu einem getrennten Ausweis aller Aktiva und Passiva. Der damit verbundene erhöhte Ausweis an Passiva könnte sich negativ auf aufsichtsrechtliche Kennzahlen, wie etwa Mindestliquiditätsquote oder Verschuldensquote, auswirken. Andererseits könnten die 2018 veröffentlichten Empfehlungen der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) erhöhte Anforderungen hinsichtlich der Vergütung des Pooling-Führers entsprechend seines Funktions- und Risikoprofils, dem Umgang mit langfristigen, großvolumigen Cash-Pool-Salden und dem Gebot für Konzernunternehmen zur Vornahme eines eigenständiges Ratings für alle konzerninterne Darlehen haltende Tochterunternehmen höchstwahrscheinlich neuen Anpassungsbedarf hinsichtlich der Ausgestaltung bestehender Cash-Pooling-Systemen zur Folge haben.

    Vgl. auch Liquidität, Liquiditätsrisiko.

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    Mindmap "Pooling"

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