Put-Recht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Option, die das Recht des Anlegers einer Anleihe mit Gläubigerkündigungsrecht (Putable-Anleihe) oder eines Festsatzempfängers eines Swap (Putable Swap) verbrieft, vor Fälligkeit des Kontrakts zu kündigen.
Gegensatz: Call-Recht.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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