Regiebetrieb
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des öffentlichen Unternehmens (Unternehmensrechtsformen); Betrieb, der Teil der staatlichen, insbes. kommunalen Verwaltung ist und von öffentlichen Bediensteten geführt wird. Der Regiebetrieb ist weder rechtlich noch organisatorisch von der Verwaltung getrennt, also keine juristische Person; lediglich finanziell wird seine Tätigkeit separat ausgewiesen.
Gegensatz: Eigenbetrieb.
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