Selbstfinanzierung
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1. I.e.S.: a) Begriff: Innenfinanzierung aus Gewinnthesaurierung, d.h. Einbehaltung von Teilen des in der Geschäftsperiode erzielten Erfolgs/Gewinns und entsprechende Erhöhung des vorhandenen Eigenkapitals. Selbstfinanzierung ist eine wichtige, rechtsformunabhängige Form der Unternehmensfinanzierung, insbesondere bei fehlendem Zugang zum Kapitalmarkt. Aber auch Unternehmungen, die Zugang zum Kapitalmarkt haben, betreiben aufgrund ihrer Abhängigkeit vom Kapitalmarkt eine stetige Rücklagenbildung. Der Umfang der Selbstfinanzierung ist abhängig von der Gewinnhöhe, der Besteuerung, dem Kapitalbedarf, der Entnahme- bzw. Ausschüttungspolitik, der Bilanzpolitik usw.
b) Formen: Offene Selbstfinanzierung durch Bildung offener Rücklagen (gesetzliche Rücklagen, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen). Verdeckte Selbstfinanzierung durch Bildung stiller Rücklagen (stille Reserven).
c) Vorteile/ Nachteile: Vorteile: Sofortige Verfügbarkeit der Finanzmittel, keine Kapitalbeschaffungskosten, kein Abfluss von Finanzmitteln für Fremdkapitalzinsen und Tilgung, keine Kreditwürdigkeitsanalyse, Erhaltung der Unabhängigkeit gegenüber fremden Kapitalgebern, keine Abhängigkeit vom Kapitalmarkt, keine Gewinnansprüche wie beim außenfinanzierten Eigenkapital. Nachteile: Selbstfinanzierung bewirkt eine Schmälerung der Gewinnausschüttung an die Eigentümer des Unternehmens. Diesem Nachteil in der jetzigen Periode steht der (allerdings ungewisse) Vorteil späterer höherer Gewinnausschüttungen bzw. Wertzuwächse gegenüber, die aus dem selbstfinanzierten Unternehmungswachstum resultieren. Volkswirtschaftlich liegt ein Problem der Selbstfinanzierung in der durch sie ermöglichten Kapitalfehlleitung: Die einbehaltenen Mittel sind zins- und tilgungsfrei und werden der regulierenden Wirkung des Kapitalmarktes entzogen, so dass mit ihnen möglicherweise auch solche Investitionen finanziert werden, die der Kapitalmarkt abgelehnt hätte, weil ihre Rendite unter dem Kalkulationszinsfuß liegt.
2. I.w.S.: Synonym für Innenfinanzierung, umfasst also zusätzlich:
a) Finanzierung aus (in Absatzpreise einkalkulierten und daraufhin zahlungswirksam vereinnahmten) Abschreibungsraten; solche für die Ersatzbeschaffung vorgesehene Abschreibungserlöse führen erst zu einem späteren Zeitpunkt zu Auszahlungen und stehen bis dahin als Finanzmittel zur Verfügung (Kapitalfreisetzungseffekt). Das freigesetzte Kapital ist umso größer, je länger die Nutzungsdauer der Anlagen und je höher die Anlageintensität (Vermögensstrukturanalyse) ist. Bei degressiver Abschreibung ist der Freisetzungseffekt in den ersten Jahren höher als bei linearer Abschreibung. Eine dauerhafte Freisetzung erfolgt bei mehreren Anlagegütern und unterschiedlichen Zeitpunkten der Ersatzinvestitionen, was u.U. zur Erweiterung der Kapazität (Kapazitätserweiterungseffekt = Lohmann-Ruchti-Effekt) führen kann.
b) Finanzierung aus (analog kalkulierten und vereinnahmten Zuführungen zu) langfristigen Rückstellungen: In Form der Pensionsrückstellungen freiwillig oder auf vertraglicher Basis übernommene betriebliche Ruhegeldverpflichtungen gegenüber Betriebsangehörigen, wodurch neben der sozialen Zielsetzung einer betrieblichen Altersversorgung langfristiges Kapital dem Unternehmen zur Verfügung steht. Der ohne Bildung von Pensionsrückstellungen entstehende „Pensionsfonds” kann bis zur Auflösung der Rückstellungen (i.d.R. Rentenzahlungen) zur Finanzierung benutzt werden. Bleibt die Zahl der Betriebsangehörigen gleich oder steigt sie, werden Finanzmittel in Höhe der Einstellungen freigesetzt, die langfristig zur Verfügung stehen.
Vgl. auch Selbstfinanzierung der Kreditinstitute.
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Interne Verweise
Selbstfinanzierung
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- gesetzliche Rücklage
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- Kalkulationszinsfuß
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- Selbstfinanzierung der Kreditinstitute
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