Selbstorganschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bei Personengesellschaften notwendige Geschäftsführung durch einen oder mehrere Gesellschafter selbst. Eine Übertragung der Geschäftsführungs- bzw. der damit einhergehenden organschaftlichen Vertretungs-Befugnis auf eine außenstehende (dritte) Person ist hier nicht zulässig.
Gegensatz: Drittorganschaft.
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