Sonderbetriebsvermögensbilanz
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Hilfsmittel zur gesonderten Gewinnfeststellung bei gewerblichen oder gewerblich geprägten, also nicht vermögensverwaltenden Personengesellschaften. In ihr werden die Wirtschaftsgüter eines einzelnen Gesellschafters (steuerlichen Mitunternehmers) ausgewiesen, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft (steuerlich: Mitunternehmerschaft) dienen (Sonderbetriebsvermögen I) oder die Beteiligung des Gesellschafters stärken (Sonderbetriebsvermögen II). Die Umqualifizierung dieser Wirtschaftsgüter zu Betriebsvermögen folgt aus der Umqualifizierung von Vergütungen an Gesellschafter zu gewerblichen Einkünften durch § 15 I Nr. 2 EStG - zu unterscheiden von der Ergänzungsbilanz, mittels derer die Ansätze der Gesamthandsbilanz auf die tatsächlichen Anschaffungskosten des einzelnen Gesellschafters angepasst werden. Abweichende Anschaffungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter der Personengesellschaft können sich ergeben, wenn ein neuer Gesellschafter den Anteil eines ausscheidenden Gesellschafters erwirbt. Sonderbetriebsvermögensbilanzen kann es für jeden Gesellschafter (steuerlichen Mitunternehmer) einer Personengesellschaft geben. Sie sind von der Gesellschaft zu führen. Dasselbe gilt für Ergänzungsbilanzen.