Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft
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Nach § 2 II, III des bis 2013 geltenden Investmentgesetz (InvG) Vermögensmasse (Sondervermögen), die bei einer Kapitalanlagegesellschaft gegen Ausgabe von Anteilscheinen aus eingelegtem Geld von Anlegern und damit angeschafften Vermögensgegenständen gebildet ist (Investmentfonds). Nach Ablösung des InvG durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) werden Sondervermögen heute in § 1 X KAGB definiert als inländische offene Investmentvermögen (§ 1 IV, VII) in Vertragsform, die von einer Verwaltungsgesellschaft (§ 1 XIV) für Rechnung der Anleger nach Maßgabe des KAGB und den Anlagebedingungen, nach denen sich das Rechtsverhältnis der Verwaltungsgesellschaft zu den Anlegern bestimmt (§ 162 KAGB), verwaltet werden, so dass heute von Sondervermögen einer (Kapital-)Verwaltungsgesellschaft (KVG) zu sprechen ist.