Sparverkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Geschäft mit Spareinlagen im Sinne der Bedingungen für den Sparverkehr.
2. Möglichkeit, über Sparguthaben im Rahmen des „freizügigen Sparverkehrs" nicht nur bei der kontoführenden Stelle, sondern gegen Vorlage der Sparurkunde und zweifelsfreie persönliche Legitimation auch in anderen Geschäftsstellen der gleichen Kreditinstitutsgruppe verfügen zu können.
2. Möglichkeit, über Sparguthaben im Rahmen des „freizügigen Sparverkehrs" nicht nur bei der kontoführenden Stelle, sondern gegen Vorlage der Sparurkunde und zweifelsfreie persönliche Legitimation auch in anderen Geschäftsstellen der gleichen Kreditinstitutsgruppe verfügen zu können.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Sparurkunde, Verlust
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