Staatsverbrauch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Summe aller Dienstleistungen, die der Staat unentgeltlich zur Verfügung stellt. Da diese Leistungen nicht verkauft werden, wird ihr Wert in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung anhand der Aufwendungen für deren Erstellung erfasst. Zum Staatsverbrauch gehören z.B. Leistungen der Erziehungs- und Gesundheitsbehörden, der Sicherheitskräfte und des Verwaltungsapparates insgesamt.
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