Steueraval
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Stundung von Steuerverpflichtungen gegen Hergabe einer Bankbürgschaft. Die Finanzverwaltung lässt Kreditinstitute als Zoll- und Steuerbürgen zu, indem sie mit den einzelnen Instituten jeweils einen Gesamtrahmen vereinbart, innerhalb dessen Einzelavale gestellt werden können.
Vgl. auch Zollbürgschaft.
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