Terminkontrakt
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Termingeschäft bzw. Vertrag über ein Termingeschäft, wobei zwischen standardisierten Terminkontrakten (Future) und nicht standardisierten Terminkontrakten (Forward) zu unterscheiden ist. Meist sind mit dem Begriff Kontrakt bzw. Terminkontrakt aber die standardisierten Futures an den Terminbörsen gemeint. Bei jedem Termingeschäft müssen verbindliche Abmachungen über das zugrunde liegende Objekt, die Kontraktgröße, das Lieferdatum, den Erfüllungsort und den Preis vorliegen. Bei den standardisierten Terminkontrakten enthalten die Kontraktspezifikationen standardisierte Angaben über die Laufzeit, Menge und Qualität des Basiswertes, bei Optionskontrakten zusätzlich über die Angabe des Basispreises.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktienindex-Future
Bull Spread
Cap
Capped Call
Carry
Euro-Bund-Future
Euro-Dollar-Future
Forward
Forward Rate
Forward Rate Agreement (FRA)
Future, Preisbildung
Geldmarkt-Future
Hedging mit Zinsfutures
Outright
Termingeschäft
Terminkontrakt
Zinsfuture
Zinsoption
Zinssicherungsinstrument
asymmetrisches Risikoinstrument
eingehend
Terminkontrakt
ausgehend
eingehend
Terminkontrakt
ausgehend