Überschussrechnung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Einnahmenüberschussrechnung für Gewinneinkunftsarten; Überschuss der Einnahmen (§ 8 EStG) über die Werbungskosten (§ 9 EStG) für Überschusseinkunftsarten. In beiden Fällen gilt das Zuflussprinzip (§ 11 EStG), d.h. maßgeblich für den Zeitpunkt, in dem Einnahmen und Werbungskosten/Betriebsausgaben erfasst werden, ist der Übergang der Verfügungsmacht. Einnahmen können Geld oder geldwerte Vorteile sein; Werbungskosten dienen der Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen (Legaldefinition nach § 9 EStG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Betriebsvermögensvergleich
Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung im Vergleich
Bilanzierungsverbot
Einkommensteuer (ESt)
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Feststellungsbescheid
Kapitalerträge
Körperschaftsteuer, Anrechnungsmethode bei ausländischen Steuern
Pauschalwertberichtigungen, steuerliche Grundsätze
Sonderbetriebsausgaben
Steuerarten
Steuerbilanz und Handelsbilanz, Unterschiede
Steuergegenstand
Steuergläubiger
Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
Verlustberücksichtigung, einkommen- und körperschaftsteuerliche
Wirtschaftsgut
wirtschaftliches Eigentum
Überschusseinkunftsarten
eingehend
Überschussrechnung
ausgehend