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unbegrenzte Bürgschaft
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betragsmäßig unbegrenzte Bürgschaft. Diese wird zur Haftungserweiterung zumeist von nur mit ihrer Einlage haftenden Gesellschaftern von Kreditnehmern beigezogen und erspart eine Anpassung der Bürgschaftsurkunden bei Veränderungen des Kreditengagements. Eine unbegrenzte Bürgschaft als Kreditsicherheit kann in Einzelfällen rechtlich problematisch sein.
Vgl. auch Bürgschaft.
Gegensatz: Höchstbetragsbürgschaft.
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