unbegrenzte Bürgschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
betragsmäßig unbegrenzte Bürgschaft. Diese wird zur Haftungserweiterung zumeist von nur mit ihrer Einlage haftenden Gesellschaftern von Kreditnehmern beigezogen und erspart eine Anpassung der Bürgschaftsurkunden bei Veränderungen des Kreditengagements. Eine unbegrenzte Bürgschaft als Kreditsicherheit kann in Einzelfällen rechtlich problematisch sein.
Vgl. auch Bürgschaft.
Gegensatz: Höchstbetragsbürgschaft.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Bankspesen
Bill of Exchange
Borrowing-Base-Finanzierung
Covenants
Debt-Equity-Swap
Full Recourse Financing
Geldmarktkredit
Gewährleistungsgarantie
Haircut
Kreditfazilität
Kreditprovision
Kreditsicherheit
Kreditsicherungsgarantie
Non Recourse Financing
Patronatserklärung
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fiduziarische Sicherheiten
gezogener Wechsel
syndizierter Kredit
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