verbriefte Verbindlichkeiten
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
i.w.S. Bezeichnung für Fremdkapitalaufnahmen über den Kapitalmarkt mithilfe von fungiblen Wertpapieren. I.e.S. bezeichnet der Begriff nach § 22 I RechKredV Schuldverschreibungen und andere Verbindlichkeiten, für die nicht auf den Namen lautende übertragbare Urkunden ausgestellt sind. In der Bankbilanz werden verbriefte Verbindlichkeiten unabhängig von ihrer Börsenfähigkeit gesondert im Passivposten Nr. 3 ausgewiesen. Zu den verbrieften Verbindlichkeiten zählen auch Geldmarktpapiere sowie eigene Akzepte und Solawechsel.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Holding
Jahresabschluss der Kreditinstitute
Kapitalisierung
Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz
Liquiditätsmanagement
Periodisierungsprinzip
Portfoliomanagement
Private Banking
Risikovorsorge
Sonderposten mit Rücklageanteil
Stetigkeitsprinzip
Sweet Equity
Treuhandvermögen
Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken
Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute
erwarteter Verlust
fortgeführte Anschaffungskosten
immaterielle Vermögensgegenstände
verbundene Unternehmen
wirtschaftliches Eigenkapital
eingehend
verbriefte Verbindlichkeiten
ausgehend
eingehend
verbriefte Verbindlichkeiten
ausgehend