Wertpapierhandelsbank
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kreditinstitut, das nach § 1 IIId 5 KWG kein CRR-Kreditinstitut (vormals: Einlagenkreditinstitut) ist und das Bankgeschäfte i.S. des § 1 I 2 Nr. 4 oder Nr. 10 KWG in Form des Finanzkommissionsgeschäfts oder des Emissionsgeschäfts betreibt oder das Finanzdienstleistungen i.S. des § 1 Ia 2 Nr. 1–4 KWG in Form der Anlagevermittlung, der Anlageberatung, des Betriebs eines multilateralen Handelssystems, des Platzierungsgeschäfts, des Betriebs eines organisierten Handelssystems, der Abschlussvermittlung, der Finanzportfolioverwaltung oder des Eigenhandels erbringt. Beschränken sich die Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen dagegen auf Devisen oder Rechnungseinheiten, so liegt kein Unternehmensgegenstand einer Wertpapierhandelsbank vor.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bankenabkommen
Dawes-Plan
Euro-Einführungsgesetze
Lender of Last Resort
Raiffeisenbank
Realkreditinstitut
Regionalbanken
Regulation Q
Sitzstaat
Sparda-Bank
Spezialbank
Trennbankensystem
Treuhandbank
US-Treasury
Universalbank
Universalbankensystem
Wertpapierhandelsbank
Wertpapierhandelsunternehmen
Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung
Zahlungsverkehrsleistungen
eingehend
Wertpapierhandelsbank
ausgehend
eingehend
Wertpapierhandelsbank
ausgehend