Wiederanlageprämisse
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Annahme, dass während des Betrachtungszeitraums alle frei werdenden Cashflows wieder angelegt werden können. Die Wiederanlageprämisse gilt beim
a) Internen Zinsfuß: frei werdende Überschüsse können zum internen Zinsfuß reinvestiert werden.
b) Kapitalwert: frei werdende Überschüsse können zum Kalkulationszinsfuß reinvestiert werden.
Vgl. auch Endwertansatz, Barwertansatz, Endvermögensrisiko, Wiederanlagerisiko.
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