Zinsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form einer Preisanpassungsklausel, mit der ein vereinbarter Sollzinssatz im Kreditgeschäft nachträglich geändert werden kann. Damit geben Kreditinstitute Zinsänderungen auf den Geld- und Kapitalmärkten an ihre Kunden weiter. Zinssatzänderungen müssen für den Kunden nachvollziehbar sein und dürfen die Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Zulässig ist die Kopplung an Referenzzinssätzen wie z.B. EURIBOR oder LIBOR. Zinsklauseln unterliegen rechtlichen Anforderungen, entweder entsprechend dem Preisklauselgesetz oder, falls eine Zinsklausel in den AGB aufgeführt ist, dem AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB).
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