Direkt zum Inhalt

Zuteilung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    in § 1 V BauSpkG definierter zentraler Vorgang im Ablauf eines Bausparvertrages. Mit ihr erreicht der Bausparer das Vertragsziel: die Auszahlung des von ihm angesparten Bausparguthabens (zuzüglich Sparzinsen) sowie des niedrig verzinslichen Bauspardarlehens mit festen Zinsen über die gesamte Laufzeit aus der zur Verfügung stehenden Zuteilungsmasse (§ 1 VI BauSpkG). Die Zuteilung erfolgt nach Erreichen der vertraglich vereinbarten Voraussetzungen, d.h. wenn eine Mindestansparung von (je nach Bauspartarif) 40 bzw. 50 Prozent der Bausparsumme, eine gewisse Mindestvertragsdauer und/oder die Mindestbewertungszahl erreicht sind. Damit beginnt die Darlehensphase des Bausparvertrages, in der der Bausparer das Bauspardarlehen durch regelmäßige Tilgungsraten und/oder Sondertilgungen zurückzahlt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com