Bausparsumme
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen wird und der das anzusparende Bausparguthaben sowie das Bauspardarlehen umfasst; Bezugsgröße für bestimmte Leistungen des Bausparers (Abschlussgebühr, Spar- und Tilgungsbeiträge), für den Gegenstand der Leistung der Bausparkasse (das Bauspardarlehen) sowie für Regelungen des Bausparkassengesetzes (z. B. § 13 Satz 1 Nr. 2) und der Bausparkassenverordnung (etwa §§ 3, 9).
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