Die Deutsche Kreditwirtschaft
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seit August 2011 verwendete Bezeichnung (kurz: DK) für die vorher unter dem Namen Zentraler Kreditausschuss (ZKA) tätige Arbeitsgemeinschaft und Interessenvertretung der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft, die sich mit gemeinsam berührenden Fragen befasst, insbesondere mit Fragen rechts- und steuerpolitischer Art, Regelungen der Bankenaufsicht, Standardisierungsproblemen v.a. beim kartengestützten Zahlungsverkehr sowie mit Fragen des Wertpapiergeschäfts. Die Kooperation im Rahmen der DK erfolgt insbesondere in Form von Vorschlägen und Stellungnahmen gegenüber Bundesregierung und Bundestag, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wird die DK nur beratend tätig.