Direkt zum Inhalt

Die Deutsche Kreditwirtschaft

(weitergeleitet von DK)

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    seit August 2011 verwendete Bezeichnung (kurz: DK) für die vorher unter dem Namen Zentraler Kreditausschuss (ZKA) tätige Arbeitsgemeinschaft und Interessenvertretung der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft, die sich mit gemeinsam berührenden Fragen befasst, insbesondere mit Fragen rechts- und steuerpolitischer Art, Regelungen der Bankenaufsicht, Standardisierungsproblemen v.a. beim kartengestützten Zahlungsverkehr sowie mit Fragen des Wertpapiergeschäfts. Die Kooperation im Rahmen der DK erfolgt insbesondere in Form von Vorschlägen und Stellungnahmen gegenüber Bundesregierung und Bundestag, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wird die DK nur beratend tätig.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Die Deutsche Kreditwirtschaft"

    Hilfe zu diesem Feature

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete