Absatzwegepolitik
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1. Begriff: Die Absatzwegepolitik ist ein Bestandteil der Distributionspolitik und dient der Festlegung der Absatzwege einer Bank. Ein Absatzweg lässt sich in diesem Zusammenhang als ein Kanal definieren, durch den die materiellen und die immateriellen Marktleistungen sowie die Informationen zwischen einem Kreditinstitut und einem Bankkunden in beide Richtungen fließen.
2. Funktionen: Die bankbetrieblichen Absatzwege erfüllen sowohl eine logistische (Kanalisierung der Leistungsartenströme) als auch eine akquisitorisch-kommunikative Funktion (Kanalisierung der zwischen Anbietern und Nachfragern fließenden Kommunikationsströme).
3. Wichtige Absatzwege von Kreditinstituten: Zweigstellen/Filialen (Zweigstellenpolitik), Telefonbanking, Mobilebanking und Onlinebanking.