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Zweigstellenpolitik

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Zweigstellenpolitik ist ein Entscheidungsfeld im Rahmen der Absatzwegepolitik eines Kreditinstituts. In diesem Kontext geht es vor allem darum, Varianten zum klassischen Filialbetrieb zu identifizieren und zu erschließen. Hierzu gehören bspw. die Eröffnung von Filialstandorten im Einzelhandel bzw. in Unternehmen oder die Nutzung von Tankstellen als Bankstellen.

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    Mindmap "Zweigstellenpolitik"

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