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Revision von Kernkapitalquote vom 15.11.2018 - 16:58
Kernkapitalquote
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Kernkapitalquote beschreibt das prozentuale Verhältnis des Kernkapitals eines Instituts - bestehend aus dem harten Kernkapital und dem zusätzlichen Kernkapital - zum Gesamtrisikobetrag dieses Instituts. Sie muss mind. 6 Prozent betragen.
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