Cum-cum-Geschäfte
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(lat. cum "mit") Bezeichnung für Wertpapiertransaktionen, bei denen die schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfte "mit" Zins- oder Dividendenberechtigung gehandelt werden. Umstritten ist die steuerliche Behandlung von Cum-cum-Geschäften, die darauf ausgerichtet sind, inländische Aktien von regelsteuerpflichtigen Ausländern kurz vor der Dividendenzahlung auf einen körperschaftssteuerbegünstigten Inländer zu übertragen und unmittelbar nach der körperschaftssteuerbefreiten Dividendenvereinnahmung wieder an den ausländischen Aktionär zurückzugeben. Das Bundesministerium der Finanzen sieht hierin einen Gestaltungsmißbrauch nach § 42 Abgabenordnung (AO), sofern es für eine solche Transaktion unabhängig von den Steuereffekten keinen vernünftigen wirtschaftlichen Grund gibt. (Vgl. BMF-Schreiben vom 11.11.2016 (BStBl I S. 1324).