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Schwarzer Kapitalmarkt

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Schwarze Kapitalmarkt umfasst jene Akteure, die erlaubnispflichtige Geschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis nach den jeweils einschlägigen Aufsichtsgesetzen ausüben oder sogar gesetzlich verbotene Geschäfte betreiben. Ihr Tun ist somit illegal. Das Gegenstück ist der Weiße Kapitalmarkt.

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    Mindmap "Schwarzer Kapitalmarkt"

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