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Aktionärsvertreter
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Das Original: Gabler Banklexikon
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Bevollmächtigter (Vollmacht) eines Aktionärs, der - häufig im Rahmen einer Stimmrechtsvollmacht (Stimmrecht des Aktionärs) - in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG) mit Wirkung für und gegen diesen handelt. Der Aktionär kann grundsätzlich selbst festlegen, wer ihn vertreten soll. Allerdings kann die Satzung Bestimmungen zur Person des Aktionärsvertreters enthalten. Aktionärsvertreter sind häufig Banken, bei denen Aktien hinterlegt sind (Depotstimmrecht), oder Aktionärsvereinigungen (Wertpapierschutzvereinigungen).
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