Aktionärsvertreter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bevollmächtigter (Vollmacht) eines Aktionärs, der - häufig im Rahmen einer Stimmrechtsvollmacht (Stimmrecht des Aktionärs) - in der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (AG) mit Wirkung für und gegen diesen handelt. Der Aktionär kann grundsätzlich selbst festlegen, wer ihn vertreten soll. Allerdings kann die Satzung Bestimmungen zur Person des Aktionärsvertreters enthalten. Aktionärsvertreter sind häufig Banken, bei denen Aktien hinterlegt sind (Depotstimmrecht), oder Aktionärsvereinigungen (Wertpapierschutzvereinigungen).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kommanditanteil
Konzern
Namensschuldverschreibung
Orderpapier
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Stimmrecht
Vinkulierung
Wechselinkasso
Wertpapier
ordentliche Kapitalerhöhung
persönlich haftender Gesellschafter
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Aktionärsvertreter
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Aktionärsvertreter
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