Packing Credit
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Anticipatory Credit, Bevorschussungskredit; Dokumentenakkreditiv, bei dem ein Kreditinstitut im Land des Verkäufers aufgrund einer besonderen Klausel im Akkreditiv ermächtigt ist, dem Akkreditivbegünstigten unter Haftung der eröffnenden Bank einen Vorschuss zur Verpackung und zum Versand der Ware zu gewähren. Die Klausel im Akkreditiv kann als Red Clause oder Green Clause vorkommen. Die Begriffe kommen daher, weil die Ermächtigung zur Leistung eines Vorschusses an den Begünstigten von der akkreditiveröffnenden Bank zur Hervorhebung früher mit roter bzw. grüner Tinte in das Akkreditiv eingetragen wurde. Die in der Literatur vorgeschlagene Unterscheidung zwischen Red-Clause- und Green-Clause-Akkreditiven unter dem Aspekt der Stellung von Sicherheiten für den Vorschuss findet keine durchgängige Anwendung .