Auszahlplan
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mit einem Auszahlplan vereinbart der Anleger, dass ihm aus seinem Investmentvermögen ein bestimmter Geldbetrag innerhalb einer individuell gewählten Laufzeit in monatlichen Raten oder anderen Zeitabständen ausgezahlt wird. Dies können beispielsweise ein Fondsentnahmeplan oder ein Bankauszahlplan sein. Es wird zwischen zwei Arten von Auszahlplänen unterschieden: 1. mit Kapitalverzehr: Der angelegte Geldbetrag und die Zinsen werden über die Laufzeit vollständig ausgezahlt. 2. mit Kapitalerhalt: Während der Laufzeit werden lediglich die Zinserträge ausgezahlt. Der ursprünglich angelegte Geldbetrag kommt bei Vertragsende zur Auszahlung. Diese Form wird u.a. als Möglichkeit einer Zusatzrente genutzt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bankschuldverschreibung
Cum-cum-Geschäfte
Cum-ex-Geschäfte
Einlagen
Geldmarkt
Giralgeld
Kündigungssperrfrist
Liquiditätsmanagement
Masterfonds
Sichteinlage
Sichtguthaben
Sparbrief
Sparkonto
Sparurkunde, Verlust
Termineinlage
Versicherungssparen
Vorschusszinsen
schädliche Verwendung
vermögenswirksames Sparen
vorzeitige Verfügung bei Sparkonten
eingehend
Auszahlplan
ausgehend