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Bankbetriebslehre
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Das Original: Gabler Banklexikon
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1. Begriff: Die Bankbetriebslehre zählt zu den speziellen Betriebswirtschaftslehren (Wirtschaftszweiglehren) und ist damit eine Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften.
2. Objekte der Bankbetriebslehre sind Bankbetriebe, insbesondere Kreditinstitute i.S. des KWG. Darüber hinaus erstreckt sich der Gegenstand der Bankbetriebslehre auf weitere Unternehmen und Institutionen des finanziellen Sektors der Volkswirtschaft (z.B. Finanzdienstleistungsinstitute i.S. des KWG, Finanzunternehmen i.S. des KWG, Europäische Zentralbank, Verbände und Arbeitsgemeinschaften der Kreditwirtschaft). Eine eindeutige Abgrenzung des Erkenntnisobjekts der Bankbetriebslehre, d.h. der in bankbetriebliche Analysen einzubeziehenden Wirtschaftseinheiten bzw. Leistungsprozesse, bereitet auch aufgrund neuerer Entwicklungen auf den Finanzmärkten erhebliche Probleme (z.B. Allfinanz-Angebot (Allfinanz) von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungen von Near-Banks und Non-Banks, Schattenbanken).
3. Grundlegende Ziele der Bankbetriebslehre in Forschung und Lehre sind zum einen die Erklärung der bankbetrieblichen Wirklichkeit und zum anderen das Bemühen, Beiträge zur Gestaltung dieser Wirklichkeit zu liefern. Dabei befasst sich die Bankbetriebslehre nicht nur mit den wesentlichen betriebswirtschaftlichen Problemfeldern des einzelnen Bankbetriebs, sondern behandelt aus einzelwirtschaftlicher Perspektive auch komplexere Probleme. Diese ergeben sich aus der herausragenden Rolle der Banken in einer funktionsfähigen Tauschwirtschaft in Form der Geldwirtschaft und haben volkswirtschaftliche oder ordnungspolitische Bezüge. Analysen zu Fragen der Bankenstruktur (z.B. Universalbankensystem oder Trennbankensystem), zu geld- und kreditpolitischen Regelungen der Zentralbank oder zur Plausibilität bankaufsichtsrechtlicher Bestimmungen (Bankenaufsicht, Regulierung) gehören ebenso dazu wie Konzepte, z.B. volkswirtschaftliche Zins- oder Kredittheorien aus bankbetriebswirtschaftlicher Perspektive zu fundieren. Im Mittelpunkt der traditionellen Bankbetriebslehre standen vorwiegend die Beschreibung der bankbetrieblichen Geschäfte (Aktivgeschäfte und Passivgeschäfte sowie Provisionsgeschäfte), der Arten von Bankbetrieben, des bankbetrieblichen Rechnungswesens (Rechnungswesen des Bankbetriebs), der Bankorganisation usw. In der Tradition derartiger Problemfelder stehen auch Fragestellungen, die seit den 1970er- und 1980er-Jahren aufgrund einer Fülle von Datenänderungen sowie dadurch ausgelöster Wandlungen auf den Finanzmärkten aufgegriffen wurden (z.B. Internationalisierung und Einsatz von IT, strukturelle Veränderungen im Bankensystem, EU-Rechtsakte [Europäischer Bankenmarkt] und deren Umsetzung in deutsches Recht, Finanzinnovationen). Die seit ca. 50 Jahren entwickelte wissenschaftliche Bankbetriebslehre analysiert auf theoretisch fundierter Basis insbesondere die sich im Bankbetrieb vollziehenden Prozesse als Zusammenhänge zwischen Leistungsbeschaffung (Input) und Leistungsabsatz (Output) sowie Planung, Steuerung und Kontrolle dieser Zusammenhänge i.S. der mit dem Leistungsbeschaffungs-, Leistungskombinations- und Leistungsabsatzprozess verfolgten Ziele. Angewendet wird dabei ein breites Spektrum wissenschaftlicher Methoden: Neben der schon die traditionelle Bankbetriebslehre kennzeichnenden empirisch-induktiven Methode haben theoretisch-deduktive Analysen für die wissenschaftliche Bankbetriebslehre Bedeutung erlangt; dafür ist die modellmäßige Formulierung bankbetrieblicher Zusammenhänge kennzeichnend. Zu nennen sind hier (ausgehend von verschiedenen Abgrenzungskriterien) z.B. bankbetriebliche Erklärungs- oder Entscheidungsmodelle, Gesamt- oder Partialmodelle, statische oder dynamische Modelle sowie deterministische oder probabilistische Modelle. Mit derartigen Modellformulierungen verbunden sind auch Fragen nach Prognoseverfahren für relevante bankbetriebliche Daten (z.B. Einlagenentwicklung, Zinssätze) sowie nach verfügbaren mathematischen Lösungsverfahren (z.B. marginalanalytischer Ansatz, Lineare Programmierung). Auf diese Weise wurden wesentliche Grundlagen einer allgemeinen Theorie des Bankbetriebs erarbeitet, auch unter Auswertung vorhandener Ergebnisse der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre, der Wirtschaftswissenschaften allgemein oder weiterer Wissenschaftsgebiete (z.B. Systemtheorie, Entscheidungstheorie, Mathematik, Psychologie).
4. Einen Systematisierungsansatz für von der wissenschaftlichen Bankbetriebslehre zu analysierende einzelbankbetriebliche Fragenkomplexe bietet die Abgrenzung der Analysebereiche geschäftspolitischer Bereich (GPB), liquiditätsmäßig-finanzieller Bereich des Bankbetriebs (LFB) und technisch-organisatorischer Bereich des Bankbetriebs (TOB) (Bankbetrieb). Bei der Untersuchung des geschäftspolitischen Bereichs sind übergeordnete Zielkonzeptionen der Bankbetriebe, Handlungsanweisungen zur Zielerreichung sowie Maßstäbe zur Kontrolle des Zielerreichungsgrades zu analysieren. Untersuchungsfelder sind mit Blick auf die konkrete Geschäftspolitik etwa Produkt- und Sortimentspolitik (z.B. Kreditpolitik, Einlagenpolitik), Preispolitik, strategische Grundsätze und konkretisierte Strategien zur Sicherung jederzeitiger Zahlungsfähigkeit und Schuldendeckungsfähigkeit (z.B. Liquiditätspolitik [Liquiditätsmanagement], risikopolitische Maßnahmen des Risikomanagements zur Steuerung von Forderungsausfallrisiken [Bonitätsrisiken] oder von Zinsänderungsrisiken, Aufbau angemessener Haftungspotenziale) sowie Maßnahmen zur Gestaltung des technisch-organisatorischen Apparats der Bankbetriebe (z.B. Organisationsprinzipien [Bankorganisation, Strukturmodelle], Zweigstellenpolitik, Strategien zur Kundenselbstbedienung).
Die Abgrenzung der bankbetrieblichen Leistungsbereiche LFB und TOB folgt aus der Erkenntnis, dass zur Erstellung jeder Art von Marktleistung der Einsatz sowohl technisch-organisatorischer Produktionsfaktoren als auch des monetären Faktors in Form von Zahlungs- und Haftungsleistungen erforderlich ist. Liquiditätsmäßig-finanzielle und technisch-organisatorische Analysen beziehen sich auf die Zusammenhänge (Mechanismen), die im jeweiligen Analysebereich (LFB bzw. TOB) zwischen Faktoreinsatz einer- und Marktleistungsabsatz andererseits aufgrund vielfältiger ökonomischer, rechtlicher oder naturgesetzlicher Fakten gegeben sind und gegen die beim Streben nach Zielerreichung in der Realität nicht verstoßen werden kann (z.B. begrenzte Leistungsfähigkeit des Menschen) oder nicht verstoßen werden darf (z.B. Rechtsvorschriften). Die einzelnen Zusammenhänge zwischen ökonomischen Elementen in Form von Daten und Aktionsparametern beziehen sich also auf alle Arten bestehender Restriktionen im bankbetrieblichen monetären und technisch-organisatorischen Leistungsprozess. Diese Restriktionen werden als empirisch begründete Nebenbedingungen teilweise z.B. auch in betriebswirtschaftlichen Total- oder Partialmodellen formuliert.
Liquiditätsmäßig-finanzielle Analysen konzentrieren sich auf Existenzbedingungen der Zahlungsfähigkeit und der Schuldendeckungsfähigkeit, d.h. die auf diesen Ebenen gegebenen Mechanismen. Diese folgen u.a. aus den Bestimmungen des KWG bzw. der Bankenaufsicht (z.B. §§ 10 ff. KWG). Technisch-organisatorische Analysen beziehen sich auf den für ein bestimmtes Marktleistungsvolumen in quantitativer und qualitativer Hinsicht erforderlichen Einsatz an technisch-organisatorischen Produktionsfaktoren in Form von menschlicher Arbeitskraft, Betriebsmitteln und Daten/Informationen.
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