Bankorderscheck
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Scheck, der im internationalen Zahlungsverkehr von einer inländischen Bank in fremder Währung auf ihre ausländische Korrespondenzbank gezogen wird (Bankscheck). Der Bankorderscheck kann wahlweise auch direkt an den Zahlungsempfänger oder dessen Hausbank gesandt werden. Vgl. auch Übersicht „Bankorderscheck - Zahlungsmöglichkeiten”.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Einzelkonto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Oder-Konto
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
eingehend
Bankorderscheck
ausgehend