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Bausparvertrag
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1. Begriff: nach § 1 II BausparkG ein Vertrag eines Bausparers mit einer Bausparkasse, durch den der Bausparer nach Leistung von Bauspareinlagen einen Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bauspardarlehens für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen (§ 1 III BausparkG) erwirbt. Zentrales Element eines Bausparvertrags ist die Zuteilung der Bausparsumme. Mit ihr erreicht der Bausparer das Vertragsziel: die Auszahlung der von ihm angesparten Mittel (zuzüglich Sparzinsen) sowie des niedrig verzinslichen Bauspardarlehens mit festen Zinsen über die gesamte Laufzeit.
2. Ablauf: Der Ablauf des Bausparvertrags gliedert sich in die Spar- und die Darlehensphase.
a) Kennzeichnend für die Sparphase ist, dass der Bausparer mit seiner Bausparkasse eine bestimmte Vertragssumme, die Bausparsumme, vereinbart und diese regelmäßig oder auch durch Sonderzahlungen bespart. Der Zinssatz für dieses Sparguthaben ist fest geschrieben und liegt je nach Bauspartarif zwischen 1 und 4 Prozent. Voraussetzung für den Erhalt der Bausparsumme und damit des Bauspardarlehens ist die Zuteilung.
b) Mit der Zuteilung beginnt die Darlehensphase. Der Bausparer erhält (neben der Rückzahlung des von ihm angesparten Guthabens zuzüglich Sparzinsen) ein niedrig verzinsliches Darlehen mit festem Zinssatz über die gesamte Laufzeit. Der Darlehenszins liegt i.d.R. 2 - 3 Prozent über dem Sparzins. Die Rückführung des Bauspardarlehens erfolgt in regelmäßigen Tilgungsraten, die zwischen 4 und 8 Prozent der Bausparsumme pro Monat betragen. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.
Wichtigster Vorteil des Bausparens ist die absolute Zinssicherheit und damit die Kalkulierbarkeit der Belastung über die gesamte Laufzeit des Bauspardarlehens. Unabhängig von der Entwicklung am Geld- und Kapitalmarkt kann vorausgesagt werden, dass für das Bauspardarlehen in fünf oder zehn Jahren ein fester und unveränderlicher Zinssatz von z.B. 4,5 Prozent zu zahlen ist. Weitere Vorteile sind niedrige Darlehenszinsen, schnelle Entschuldung, nachrangige Besicherung und das Recht, jederzeit kostenfreie Sondertilgungen leisten zu können.
3. Weiterentwicklungen: Bausparen.
4. Sonderform: Vorratsbausparvertrag.
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