Befrachter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertragspartner des Verfrachters. Der Befrachter verpflichtet sich zur Anlieferung der Güter und zur Übergabe wichtiger Informationen über das Gut an den Verfrachter. Der Befrachter kann mit dem Ablader identisch sein.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Ablader
Ausflaggung
Befrachter
Dotationskapital
Internationales Seeschifffahrtsregister (ISR)
Offenmarktgeschäfte des ESZB
Offenmarktpapier
Schiff
Schiffsbankgesetz
Schiffsbauwerk
Schiffsfinanzierung
Schiffspart
Schiffsrechtegesetz (SchRG)
Schnelltender
Tenderverfahren bei Bundeswertpapieren
Tenderzins
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Wertpapierpensionsgeschäfte
bilaterale Geschäfte
unverzinsliche Schatzanweisung
eingehend
Befrachter
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