Schiffsrechtegesetz (SchRG)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kurzbezeichnung für das Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken
SchRG i.d.F. vom 21.1.2013 (BGBl. I S. 91)), in dem Eigentum und Belastungen (Schiffshypothek) an im Schiffsregister eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken geregelt werden.
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