Seefrachtvertrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Frachtvertrag zur Beförderung von Gütern (Waren) mit Schiffen im Seeverkehr. Der Vertrag kann sich auf Stückgüter oder auf das ganze Schiff, einen Teil davon bzw. auf einen bestimmten Raum des Schiffes beziehen (§ 556 HGB). Bezieht sich der Vertrag auf das ganze Schiff, einen Teil davon oder auf einen bestimmten Raum, wird ein Chartervertrag geschlossen. Im Rahmen des Seefrachtvertrags werden Konnossemente ausgefertigt.
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