Bestandskonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bestandskonten dienen der Fortschreibung der Bestände einzelner Vermögens- und Kapitalpositionen (z.B. Kassekonto, Eigenkapitalkonto), indem ausgehend vom Anfangsbestand die Zugänge und Abgänge vollständig erfasst werden. Als Saldo ergibt sich der Endbestand. Die Konten werden in Aktiv- und Passivkonten unterteilt. Bei Ersteren stehen Anfangsbestand und Zugänge im Soll (linke Kontenspalte), Abgänge und Endbestand im Haben (rechte Kontenspalte), bei Passivkonten ist es entsprechend umgekehrt.
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