Anlagespiegel
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1. Begriff: traditionelle Bezeichnung für eine Übersichtsdarstellung zur Entwicklung von Positionen des Anlagevermögens in der Zeit, auch als Anlagegitter bezeichnet. Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen entweder in der Bilanz oder im Anhang die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens in eine gesonderten Aufgliederung darstellen (§ 284 III HGB).
2. Form: Der Anlagespiegel ist nach der direkten Bruttomethode aufzustellen. Dabei sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen gesondert aufzuführen (§ 284 III HGB). Zudem sind zu Letztgenannten folgende Angaben zu machen: Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, im Laufe des Geschäftsjahrs vorgenommene Abschreibungen, Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahrs. Es ergeben sich die Buchwerte am Ende des Geschäftsjahrs. Ergänzend sind die Buchwerte des vorangegangen Geschäftsjahrs anzugeben.
3. Zweck: Aus der Sicht eines externen Analytikers ermöglicht der Anlagespiegel einen Einblick in die Altersstruktur der Anlagen sowie die Investitions- und Abschreibungspolitik des Unternehmens.