betriebsnotwendiges Vermögen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für das Vermögen, welches erforderlich ist, um den Betriebs- bzw. Unternehmenszweck zu erreichen. Ausgehend von dem in der handelsrechtlichen Bilanz ausgewiesenen Vermögen sind daher die Vermögensgegenstände zu eliminieren, die nicht zum Haupttätigkeitsbereich gehören (z.B. Wohnungsbaueigentum eines Kreditinstituts). Bei den verbleibenden betriebszweckbezogenen Vermögensgegenständen ist ggf. eine Umbewertung vorzunehmen. Zudem sind nicht in der Handelsbilanz erfasste Vermögenswerte hinzuzufügen, wie z.B. nicht aktivierte selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände.
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