Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Bewertungswahlrechte vom 09.11.2018 - 11:41

Bewertungswahlrechte

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Bei der Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu beachten. Um dem Bilanzierenden die Möglichkeit zu geben, die besonderen Verhältnisse des Unternehmens im Rahmen der Bewertung zu berücksichtigen, räumt der Gesetzgeber jedoch eine Reihe von Wahlrechten ein. Bewertungs- sind keine Willkürwahlrechte, vielmehr hat die Ausfüllung der durch sie eröffneten Bewertungsspielräume nach pflichtgemäßem Ermessen zu erfolgen. Dabei sind sowohl Ausschüttungsgesichtspunkte als auch die Informationsfunktion (Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) zu berücksichtigen.

    2. Arten: Die wichtigsten Bewertungswahlrechte sind:
    Herstellungskosten: Wahlrechte bei der Einbeziehung bestimmter Gemeinkosten;
    Abschreibungen: außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich nur vorübergehender Wertminderung im (Finanz-)Anlagevermögen (§ 253 III 6 HGB);

    Bewertungsvereinfachungsverfahren: Bewertung des Vorratsvermögens durch Einzelbewertung oder durch Bewertungsvereinfachungsverfahren (Durchschnittsbewertung, Lifo-, Fifo-Verfahren) (§ 256 1 HGB);
    Bildung und Aufrechnung von Bewertungseinheiten (§ 254 HGB).

    Für Kapitalgesellschaften besteht nach § 284 II Nr. 1 HGB die Pflicht, über die Ausübung der Bewertungswahlrechte im Anhang des Jahresabschlusses zu berichten.

    Vgl. auch Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com