Bodenwert
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Rahmen der Beleihung von Grundstücken ermittelter Wert des Grundstücks ohne Bebauung. Bei seiner Ermittlung wird i.Allg. von den Preisen ausgegangen, die für Grundstücke gleicher Art und Lage voraussichtlich nachhaltig erzielt werden können. Der Bodenwert bestimmt sich nicht ausschließlich aus dem Quadratmeterpreis, sondern er schließt darüber hinaus auch (bereits bezahlte oder noch zu zahlende) Nebenkosten ein. Berechnung: Grundstücksgröße ⋅ nachhaltig erzielbarer qm-Preis = reiner Bodenwert; reiner Bodenwert + Grundstücksnebenkosten = Bodenwert.
Vgl. auch Beleihungswert.
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