börsengehandelte Option
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1. Begriff: Börsengehandelte Optionen werden an Terminbörsen oder an reinen Optionsbörsen gehandelt/notiert. Börsengehandelte Optionen werden für eine Vielzahl unterschiedlicher Finanzinstrumente angeboten. Die Palette reicht von Aktien (z.B. Aktienoption) und Zinsinstrumenten (z.B. Option auf den Euro-Bobl-Future) über Währungen und Zinssätze (z.B. Cap, Floor, Swaption) bis hin zu Edelmetallen und Indizes (z.B. DAX). Börsengehandelte Optionen basieren auf Kontrakten, die hinsichtlich Basiswert, Größe bzw. Handelseinheit, Basispreis und Laufzeit standardisiert sind.
2. Ausgestaltung: Die Kontraktgröße gibt die Menge des Basiswertes an, die bei Ausübung eines Call oder Put erworben oder verkauft werden kann. Für Calls und Puts werden börsentäglich Optionspreise für unterschiedliche Basispreise und Laufzeiten ermittelt. Die von den Optionskäufern an die Optionsverkäufer (Stillhalter) zu zahlenden Prämien (Optionsprämie) können entweder nach dem Stock-Style-Verfahren oder nach dem Future-Style-Verfahren abgerechnet werden. Da bei jedem Kauf oder Verkauf eines börsengehandelten Kontraktes eine Clearing-Stelle zwischengeschaltet ist, kann jede Optionsposition vor ihrem Verfalltermin durch ein gegenläufiges Geschäft glattgestellt (Glattstellungstransaktion) werden. Privatanleger können Geschäfte an den Optionsbörsen nur über die Clearing-Mitglieder (Banken und Broker-Häuser) abwickeln. Da die Clearing-Stelle aufgrund ihrer Zwischenschaltung letztlich das Erfüllungsrisiko trägt, stellt sie an ihre Mitglieder hohe Bonitätsanforderungen. Auch wenn diese Anforderungen von Börse zu Börse variieren, sind regelmäßig eine hohe Eigenkapitalausstattung und eine Verpflichtung zur Leistung von Sicherheiten (Einschüsse) vorgeschrieben. Diese Einschusszahlungen dienen der Besicherung der gesamten Kontraktverpflichtungen eines Clearing-Mitglieds und sind in der von der Terminbörse festgelegten Höhe in Geld oder in Wertpapieren zu leisten (Margins).
Gegensatz: OTC-Option.
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