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Capital Allocation Committee

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gremium unterhalb der Unternehmensleitung, das über die Kapitalzuteilung einer divisionalen Organisation entscheidet bzw. der Unternehmensleitung Vorschläge zur Kapitalzuweisung unterbreitet. Wesentliche Entscheidungsvoraussetzung ist die Formulierung von Rendite- bzw. Wertzielen. Im Capital Allocation Committee von Banken treten neben betriebswirtschaftliche Optimierungskalküle, die das ökonomische Kapital als Bezugsgröße für erzielte Netto-Cashflows oder andere Überschussgrößen verwenden, weitere Allokationsrechnungen für das regulatorische Kapital, die auf die Erfüllung der aufsichtlichen Eigenkapitalbelastungsregeln gerichtet sind.

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    Mindmap "Capital Allocation Committee"

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