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Depotvertrag
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der zwischen Hinterleger und Verwahrer abgeschlossene Vertrag über die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren. Der Depotinhaber ist befugt, im Rahmen des Depotvertrages Weisungen zu erteilen, speziell den Verwahrer zur Übertragung von Wertpapierbeständen auf andere Depots anzuweisen. Grundlage des Depotvertrags sind Bestimmungen über die Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) (Geschäftsbesorgungsvertrag), die Verwahrung (§§ 688ff. BGB) sowie die Bestimmungen des Depotgesetzes, ergänzt um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Vgl. auch offenes Depot, geschlossenes Depot, Depotverwaltung.
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