Direkt zum Inhalt

Deutsches Rechnungslegungs-Standards-Committee

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    DRSC; 1. Charakterisierung: Mit § 342 I HGB, eingefügt durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), wurde es dem Bundesministerium der Justiz erlaubt, ein privates Rechnungslegungsgremium einzusetzen. Ziel war eine Harmonisierung der nationalen mit internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Gegründet und vom Bundesministerium der Justiz als alleiniger deutscher Standard-Setter i.S.v. § 342 HGB anerkannt wurde das DRSC  im Jahr 1998.

    2. Aufgaben gemäß § 342 I HGB:
    Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Konzernrechnungslegungsgrundsätze; diese Empfehlungen sollen über die Bekanntmachung im Bundesanzeiger durch das Bundesministeriums der Justiz autorisiert werden; Beratung des Bundesministerium der Justiz bei Gesetzgebungsvorhaben in der Rechnungslegung; Vertretung der Bundesrepublik in internationalen Standardisierungsgremien;  Erarbeitung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards i.S.v. § 315a HGB. Weitere Aufgaben, darunter eine generelle Erhöhung der Qualität der Rechnungslegung, formuliert § 2 der Satzung des DRSC.

    3. Organisation: Die Organe des DRSC sind lt. § 6 der DRSC-Satzung: der Vorstand, der die Geschäfte führt und den Verein nach außen vertritt; der Verwaltungsrat, der die Grundsätze für die Arbeit des Vereins, insbesondere des Präsidiums und der Fachausschüsse festlegt und das Präsidium bestellt, berät und überwacht; die Mitgliederversammlung, welche die Mitglieder von Verwaltungsrat und Nominierungsausschuss wählt, abberuft und entlastet sowie für die Höhe der Mitgliedsbeiträge, den Wirtschaftsplan, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Wahl des Abschlussprüfers sowie wichtige Geschäftsführungsmaßnahmen zuständig ist; und der Nominierungsausschuss, der dem Verwaltungsrat Vorschläge für die Wahl der Präsidiumsmitglieder und der Fachausschüsse unterbreitet. Diese wiederum sind zuständig für Interpretationen internationaler Standards i.S.v. § 315a HGB oder die Entwicklung von Standards i.S.v. § 342 HGB, wofür ein besonderer Konsultationsprozess (§ 20 III DRSC-Satzung) vorgesehen ist. Der Fachausschuss für die internationale Rechnungslegung befasst sich v.a. mit der Anwendbarkeit der bestehenden IAS (International Accounting Standards) bzw. IFRS (International Accounting Standards) und ergänzend der US-GAAP als Standards der Konzernrechnungslegung. Darüber hinaus soll durch Zusammenarbeit mit dem IASB und nationalen Standard-Settern Einfluss genommen werden bei Themen, die Gegenstand der aktuellen Diskussion sind. Der Fachauschuss für die nationale Rechnungslegung befasst sich v.a. mit der Erarbeitung und Verlautbarung deutscher Rechnungslegungsstandards und der Zusammenarbeit mit europäischen Rechnungslegungsvereinen.

    Weitere Informationen unter www.drsc.de.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Deutsches Rechnungslegungs-Standards-Committee"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Deutsches Rechnungslegungs-Standards-Committee Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/deutsches-rechnungslegungs-standards-committee-57002 node57002 Deutsches Rechnungslegungs-Standards-Committee node62148 US-GAAP node57002->node62148 node58921 International Accounting Standards ... node57002->node58921 node58399 Gesetz zur Kontrolle ... node57002->node58399 node60456 Periodisierungsprinzip node62148->node60456 node59786 Matching Principle node62148->node59786 node60100 Niederstwertprinzip node62148->node60100 node71042 International Financial Reporting ... node58921->node71042 node59130 Kapitalmarkt node58399->node59130 node59116 Kapitalflussrechnung node58399->node59116 node61247 Segmentberichterstattung node58399->node61247 node57196 DRSC node57196->node57002 node61645 Stock Option Plan node61645->node58399 node62320 Versicherungsbilanz node62320->node58921 node56136 befreiender Konzernabschluss node56136->node58921 node58633 Handelsergebnis node58633->node58921 node56249 Bewegungsbilanz node56249->node62148
    Mindmap Deutsches Rechnungslegungs-Standards-Committee Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/deutsches-rechnungslegungs-standards-committee-57002 node57002 Deutsches Rechnungslegungs-Standards-Committee node62148 US-GAAP node57002->node62148 node58921 International Accounting Standards ... node57002->node58921 node58399 Gesetz zur Kontrolle ... node57002->node58399 node57196 DRSC node57196->node57002

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete