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direkte Garantie

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    von der Garantiebank (die Garantie erstellende Bank) im Auftrag und für Rechnung ihres Kunden direkt gegenüber dem Garantiebegünstigten abgegebene (erstellte) Garantie, welche die Garantiebank i.d.R. an diesen Begünstigten übersenden wird; überwiegend im europäischen Raum gebräuchlich.

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    Mindmap "direkte Garantie"

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