Drittes Vermögensbeteiligungsgesetz
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Bundesgesetz vom 1.1.1999 (BGBl. I 1998 S. 2647), mit dessen Hilfe die Beteiligung der Mitarbeiter am Produktivkapital durch die staatliche Begünstigung spezieller Formen des Beteiligungssparens stärker gefördert werden soll. Dazu wurden mit dem Gesetz wichtige Teile des 5. Vermögensbildungsgesetzes geändert.
Vgl. auch Arbeitnehmer-Sparzulage, vermögenswirksames Sparen, Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern.
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